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Umsatzsteuervergütung

Die Mehrwertsteuer (MwSt/VAT) wird in Deutschland fachbegrifflich auch Umsatzsteuer genannt. Sie besteuert den 'Mehrwert' auf jeder Produktionsstufe. Die auf den verschiedenen Stufen anfallende Steuer kann grundsätzlich jeweils als so genannte Vorsteuer abgezogen werden. Die Umsatzsteuer wird damit letztendlich voll auf den Endverbraucher abgewälzt.

Für die Besteuerung umsatzsteuerpflichtiger Lieferungen und sonstiger Leistungen gelten zwei Steuersätze:


  • allgemeiner Steuersatz 19 % (bis 31. Dezember 2006 16 %)
  • ermäßigter Steuersatz 7 %.

 

Umsatzsteuer-Erstattung an Privatpersonen

Ausfuhrumsätze von Unternehmern sind umsatzsteuerfrei, wenn der Unternehmer die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür nachweisen kann. Dies gilt unter gewissen Voraussetzungen auch für Verkäufe an Reisende außerhalb der Europäischen Union.
Eine Erstattung der gezahlten Umsatzsteuer an den Reisenden durch die deutschen Finanzbehörden ist nicht möglich. Das Umsatzsteuergesetz gewährt die Umsatzsteuerbefreiung dem Unternehmer. Er hat die Möglichkeit, die Steuerbefreiung als 'Preisnachlass' an den Käufer weiterzugeben.

Bitte erkundigen Sie sich beim Verkäufer, ob und unter welchen Voraussetzungen er die Umsatzsteuer erstattet.

Ausführliche Informationen zu Ausfuhrlieferungen im nichtkommerziellen Reiseverkehr enthält das Merkblatt des Bundesministeriums der Finanzen vom Mai 2004. Weitere Hinweise, wie Sie als Reisender aus einem Nicht-EG-Mitgliedstaat (Drittland) in Deutschland umsatzsteuerfrei steuerfrei einkaufen können, finden Sie auf der Internetseite des Zolls.

 

Umsatzsteuer-Vergütung an ausländische Unternehmer durch das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt)

Grundsätzlich können ausländische Unternehmer beim BZSt einen Antrag auf Umsatzsteuervergütung stellen. Der Antrag ist form- und fristgebunden.

  • Für Unternehmer aus EU-Mitgliedstaaten ist nur noch eine elektronische Antragstellung möglich. Der Antrag ist hier jedoch über die zuständige Stelle im Ansässigkeitsstaat einzureichen. Weitere Informationen erhalten Sie hier .

  • Unternehmer aus Drittstaaten können den Antrag elektronisch oder mit besonderen Formularen stellen.

    Informationen zu den Antragsvoraussetzungen, die Antragsformulare mit Anleitungen sowie Merkblätter und eine Liste mit häufig gestellten Fragen (FAQ) finden Sie hier .

    Die Anleitung zum Vergütungsantrag ist in verschiedenen Sprachfassungen verfügbar. Das Antragsformular leider nicht.

 

Umsatzsteuer-Vergütung an deutsche Unternehmer durch ausländische Staaten

Die Antragstellung in EU-Mitgliedsstaaten ist nur noch elektronisch über das BZSt möglich. Weitere Informationen finden Sie hier .

Inländische Unternehmer, die im Drittland Lieferungen oder sonstige Leistungen beziehen, können die Erstattung der ihnen in Rechnung gestellten Umsatzsteuern dort direkt beantragen. Die für die Antragstellung erforderlichen Formulare, soweit diese hier bekannt sind, finden Sie hier .

 

Adressen ausländischer Kontaktbehörden finden Sie hier
 

Allgemeine Informationen zur Umsatzsteuer im In-und Ausland finden Sie hier.

 


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