Home | Inhalt | Impressum | Kontakt

Logo Bundesmonopolverwaltung für Branntwein

Aufgaben:

Nach dem Gesetz über das Branntweinmonopol ist die BfB verpflichtet, den in Deutschland von ca. 800 Klein- und mittelständischen Verschlussbrennereien, ca. 23.000 Abfindungsbrennereien und von ca. 200.000 Stoffbesitzern aus landwirtschaftlichen Rohstoffen - ganz überwiegend Kartoffeln, Getreide und Obst - hergestellten Agraralkohol zu übernehmen (Agrar- und Mittelstandsförderung) und zu verwerten.
Für den übernommenen Alkohol zahlt die BfB einen Übernahmepreis, der sich prinzipiell an den Selbstkosten der Brennereien orientiert. Nur dadurch wird die wirtschaftliche Existenz dieser Brennereien ermöglicht (Soziale Verantwortung).

Die Verschluss- und Abfindungsbrennereien gliedern sich in landwirtschaftliche, gewerbliche und Obstbrennereien. Verschlussbrennereien sind Brennereien, die als Steuerlager zollamtlich gesichert (verschlossen) sind, so dass über den in den Brennereien erzeugten Alkohol nicht ohne zollamtliche Mitwirkung verfügt werden kann. Durch Brennrechte ist für diese Brennereien geregelt, wieviel Hektoliter Alkohol sie unter welchen Bedingungen und aus welchen Rohstoffen unter Inanspruchnahme der monopolrechtlichen Vergünstigungen herstellen dürfen (Brennrecht). Die prozentuale Ausnutzung der Brennrechte wird jährlich aufgrund des Bestandes, der Absatzerwartungen und der finanziellen Mittel von der BfB festgelegt (Jahresbrennrecht).

Abfindungsbrennereien sind Brennereien, die nicht zollamtlich gesichert werden. Sie dürfen innerhalb des Betriebsjahres (01.10. bis 30.09) 300 l bzw. 50 l Alkohol herstellen. Die Alkoholmenge wird an Hand der verarbeiteten Rohstoffe und nach Maßgabe von Durchschnittsausbeutesätzen geschätzt. Neben den Abfindungsbrennereien gibt es noch etwa 200.000 Stoffbesitzer (Besitzer von Obstbäumen), die aus selbst gewonnenen Obststoffen in einer Abfindungsbrennerei jährlich 50 l Alkohol herstellen dürfen. Die Zahl der Stoffbesitzer ist von der Obsternte abhängig und kann von Jahr zu Jahr stark schwanken.

Abfindungs- und Stoffbesitzerbrennen ist nur in bestimmten Regionen der Bundesrepublik (insbesondere Saarland, Rheinland-Pfalz, Hessen, Baden-Württemberg, Bayern) zulässig. Daneben ist es aber im gesamten Bundesgebiet möglich, dass Besitzer von Obstbäumen auf gemeinschaftliche Rechnung eine Obstgemeinschaftsbrennerei (= Verschlussbrennerei) betreiben, in der je Mitglied aus dem von diesem selbst angebauten Obst bis zu 300 l Alkohol jährlich erzeugt werden darf. Damit sichert die BfB wirtschaftlich den Bestand von Millionen von Obstbäumen (Bildung von Streuobstflächen als Umweltaufgabe). Der in den Brennereien erzeugte Rohalkohol wird den BfB-Betrieben angeliefert. Danach wird er in betriebseigenen Labors hinsichtlich der Mindestanforderungen an Grädigkeit und möglichen Verunreinigungen untersucht. Die in allen Betrieben vorhandenen chemischen Labors gewährleisten mit ihrer modernen Ausstattung - unter Führung des Zentrallabors in der Hauptverwaltung in Offenbach - eine gleichbleibend gute Qualität des BfB-Alkohols (chemische Bezeichnung : Ethylalkohol, Ethanol, C 2 H 5 OH).

Der übernommene Rohalkohol (ca. 60 Mio Liter Alkohol/Jahr) wird in den eigenen Reinigungswerken in Berlin, München, Nürnberg und Lutherstadt Wittenberg zu 96 und 99%igem Neutralalkohol aufbereitet. Diese Aufbereitung wird Reinigung genannt und erfolgt in Anlagen (Edelstahlkolonnen), ähnlich denen einer Raffinerie. In diesen von Prozessleitsystemen gesteuerten und geregelten Produktionsanlagen werden dem Rohalkohol durch Verdampfungsprozesse unerwünschte Nebenbestandteile und Wasser entzogen - dies erfolgt umweltschonend und energiesparend - bis der Neutralalkohol den geltenden Beschaffenheitsbedingungen entspricht.

Als größter Hersteller von Agraralkohol in Deutschland versorgt die BfB die Kunden in Deutschland schnell und zuverlässig über ein Verteilernetz mit derzeit acht Niederlassungen (Hamburg, Düsseldorf, Holzminden, München, Neu-Isenburg, Nürnberg, Berlin, Wittenberg). Neutralalkohol der BfB entspricht den lebensmittel- und arzneimittelrechtlichen Bestimmungen. Spirituosen- und Kosmetikhersteller sowie Heilmittel- und Essig-Hersteller sind seit Jahrzehnten die Hauptabnehmer. Die BfB betreut z.Zt. ca. 4.000 Kunden. Um den Anforderungen der Abnehmer gerecht zu werden, hat die BfB neben den genannten "Grundalkoholarten" noch eine Produktpalette von weiteren "Spezial-Alkoholsorten" ständig auf Lager. Sie verfügt im gesamten Bundesgebiet über 8 Betriebe, in denen insgesamt ca. 71 Mio Liter Alkohol Platz finden. Die Lagerkapazität der einzelnen Betriebe beträgt zwischen 3 Mio Liter Alkohol und 18,8 Mio Liter Alkohol. Der Absatz im Geschäftsjahr 2003/2004 (für Spirituosen, Lebensmittel, Heilmittel, Kosmetik, Essig und techn. Zwecke) belief sich auf ca. 600.000 hl A..


Kontaktdaten

 

Hauptverwaltung
Friedrichsring 35
63069 Offenbach
Postfach 10 03 62
63003 Offenbach
Fon  069 8302-1
Fax  069 8302-241
poststelle@bfb.bfinv.de
http://www.bfb-bund.de
 

20539 Hamburg
Billwerder Neuer Deich 28
Fon  040 780456-0
Fax  040 7893881

40221 Düsseldorf
Hamburger Straße 41
Fon  0211 90139-0
Fax  0211 90139-90 (Verw.)
Fax  0211 90139-99 (Verkauf)
 
06886 Lutherstadt Wittenberg
Bahnstr. 10
Fon  03491 4154-0
Fax  03491 4154-80

81673 München
Neumarkter Straße 1
Fon  089 436631-0
Fax  089 436631-90 (Verw.)
Fax  089 436631-91 (Verkauf)
 

63263 Neu-Isenburg
Schleussnerstraße 6
Fon  06102 2000-0
Fax  06102 2000-90

90491 Nürnberg
Äußere Sulzbacher
Straße 182
Fon  0911 91993-0
Fax  0911 91993-49 (Verw.)
Fax  0911 91993-28 (Verkauf)
 

37603 Holzminden
Papiermühle 16
Fon  05531 7912
Fax  05531 7983

 

Internet: http://www.bfb-bund.de

 


zurück zum Anfang der Seite