Willkommen im Informations- und Service-Angebot zur Bundesfinanzverwaltung!
Die Finanzverwaltung - auch Steuerverwaltung genannt - ist der Teil der öffentlichen Verwaltung, der für die Festsetzung und Erhebung von Steuern zuständig ist. Die Finanzverwaltung in der Bundesrepublik Deutschland ist zwischen Bund und Bundesländern aufgeteilt.
In der Bundesfinanzverwaltung ist das Bundesministerium der Finanzen oberste Behörde. Darunter gibt es verschiedene Oberbehörden, die spezielle Aufgaben erledigen, für die der Bund zuständig ist, etwa das BZSt.
Die Bundesfinanzverwaltung im engeren Sinnen umfasst neben dem Bundesministerium der Finanzen als oberste Bundesbehörde, und den Bundesoberbehörden, die Mittelbehörden, örtliche Behörden und sonstige Dienstellen wie z. B. das Zentrum für Informationsverarbeitung und Informationstechnik (ZIVIT).
Zum sonstigen Geschäftsbereich zählen Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts, über die das Bundesministerium die Aufsicht hat (z. B. die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht).
Abbildung: Übersicht über den Geschäftsbereich (Stand: 1. August 2006)
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Als Ergebnis des Verwaltungsreform-Projekts
Eckpunkte waren:
- die Zusammenführung der steuerlichen Aufgaben des Bundesamts für Finanzen mit aus dem Bundesfinanzministerium übernommenen administrativen steuerlichen Aufgaben in einem Bundeszentralamt für Steuern (BZSt),
- die Ausgliederung des Bereichs zentrale Dienste aus dem Bundesamt für Finanzen und Zusammenführung mit den Aufgaben des Bundesamts zur Regelung offener Vermögensfragen in einem Bundesamt für zentrale Dienste und offene Vermögensfragen (BADV),
- die Zusammenführung der Aufgaben des Zentrums für Informations- und Datentechnik der Bundesfinanzverwaltung und der Abteilung Informationsverarbeitung des Bundesamts für Finanzen in einem Zentrum für Informationsverarbeitung und Informationstechnik der Bundesfinanzverwaltung (ZIVIT).
